Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020:
Besuch beim Psychotherapeuten nur noch erlaubt, wenn „medizinisch dringend erforderlich“.
Ich werde jetzt alle Patienten, die noch oder schon Termine haben, telefonisch kontaktieren. Gleichzeitig arbeite ich weiter an der Einrichtung von Videosprechstunden. Eine Behandlung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung über Telefon ist derzeit nicht möglich. Allerdings wird hier derzeit eine Lösung geplant. Ich informiere Sie, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.
Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihre Dr. Katharina Freudenthal